Tempo 30: Die Rechtsprechung gibt Gas

Medienmitteilung vom 27.5.2021

Die Rechtsprechung gibt Gas
– der Stadtrat zaudert!

 

Verschiedene Gerichtsurteile des Bundesgerichts und des Verwaltungsgericht stellen fest, dass das an der Vorsorgekonzeption orientierte Lärmschutzrecht Schutzmassnahmen an der Quelle seit jeher erste Priorität einräumen – worauf wartet der Stadtrat noch?

Wieder einmal steht der Stadtrat vor der Frage, wie er seiner längst überfälligen Pflicht nachkommt, die Bevölkerung der Stadt Zürich an über 200 Kilometern Strassen auf Stadtgebiet vor zu viel Lärm zu schützen. Zum einfachen Mittel zu greifen und generell Tempo 30 einzuführen hat er bisher aus unklaren Gründen verpasst – obwohl damit gleichzeitig auch die Sicherheit für FussgängerInnen und VerlofahrerInnen deutlich erhöht wird und auch ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet wird.

Warten darauf, dass auch noch die letzten Stadträte sich für Tempo 30 erwärmen lassen und einen einstimmigen Stadtratsbeschluss ermöglichen, dauert etwa gleichlang wie die kantonalen Stellen zum Umdenken brauchen – also viel zu lange.
Eine noch weniger erbauliche Lösung wäre, zuzuwarten bis der Bezirksrat sich meldet und wegen Rechtsverzögerungsbeschwerden den Stadtrat auf den Pfad der Tugend zurückzwingt. Es geht um Einsprachen gegen Erleichterungsanträge des Stadtrates, die er bereits vor 4 Jahren an mehreren Dutzend Stellen gestellt hat, um Tempo 30  nicht einführen müssen (!). Diese Einsprachen müssten endlich aus der Schublade genommen und korrekt behandelt werden.

Die Gesetzgebung und die aktuelle Rechtsprechung verlangen zu Recht, dass bei der Lärmsanierung Massnahmen an der Quelle – wie z.B. die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit, sowie Spur- und Kapazitätsreduktionen – prioritär zu prüfen (Art. 13 LSV Abs. 3) und Erleichterungen nur als «ultima ratio» zu gewähren (BGE 1C-589/2014) sind. Wegen der Missachtung dieser seit langem bekannten Rechtslage durch die Behörden leidet die Bevölkerung unter zuviel Lärm und zuwenig Verkehrssicherheit, sowie unverantwortbaren Umwelt- und Klimabelastungen.
Ausserdem werden etliche Bauprojekte, die mehr gefragten Wohnraum, gerade auch von gemeinnützigen Wohnbauträgern, in der Stadt schaffen könnten, verunmöglicht. Eben weil ‚Erleichterungen‘ und Ausnahmen erst bewilligt werden dürfen, wenn alle Massnahmen an der Quelle, also beim Verkehrslärm, umgesetzt sind.

Die IG WesttangentePlus fordert deshalb generell Tempo 30 auf Stadtgebiet, auch auf der Westtangente – Ausnahmen sind zu begründen.Vielleicht erfordert dies einen nicht einstimmigen Stadtratsbeschluss – aber die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung dürfen nicht länger verzögert werden!