Medienmitteilung vom 8.9.2021
Tempo 30 auf der Rosengartenstrasse: Richtig und längst überfällig!
Recht haben und Recht bekommen ist nicht dasselbe. AnwohnerInnen der Rosengartenstrasse, die bereits Anfang 2017 Einsprache gegen die sogenannten Sanierungserleichterungen erhoben haben, werden mit dem heutigen Stadtratsbeschluss nach 4 1/2 Jahren vollumfänglich gestützt.
Die IG WesttangentePlus ist hocherfreut darüber, dass mit dem heutigen Stadtratsbeschluss endlich der bereits seit langem rechtskräftigen Umweltschutzgesetzgebung Nachachtung verschafft wird und der Lärmschutz an der Quelle angegangen wird. Mit der Einführung von Tempo 30 auf der Rosengartenstrasse wird nicht nur der Lärm bei Tag und bei Nacht deutlich reduziert. Gleichzeitig wird auch die Sicherheit für FussgängerInnen und VelofahrerInnen deutlich erhöht wird und auch ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet wird.
Die Gesetzgebung und die aktuelle Rechtsprechung verlangen zu Recht, dass bei der Lärmsanierung Massnahmen an der Quelle – wie z.B. die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit – prioritär zu prüfen (Art. 13 LSV Abs. 3) und Erleichterungen nur als «ultima ratio» zu gewähren sind(BGE 1C-589/2014). Wegen der Missachtung dieser seit langem bekannten Rechtslage durch die Behörden leidet die Bevölkerung unter zuviel Lärm und zuwenig Verkehrssicherheit, sowie unverantwortbaren Umwelt- und Klimabelastungen.
Ausserdem werden etliche Bauprojekte, die mehr gefragten Wohnraum, gerade auch von gemeinnützigen Wohnbauträgern, in der Stadt schaffen könnten, verunmöglicht. Eben weil sogenannte ‚Erleichterungen‘ und Ausnahmen erst bewilligt werden dürfen, wenn alle Massnahmen an der Quelle, also beim Verkehrslärm umgesetzt sind.
Das vom Stadtrat in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten weist auf leicht erhöhte Fahrzeiten der verschiedenen Buslinien hin. Dieser minimale Zeitverlust lässt sich einfach einsparen durch eine intelligentere Haltestellenorganisation am Bucheggplatz. Heute wird bei jeder Fahrt in beiden Richtungen eine volle Runde um den Bucheggplatz von rund 300 Metern unnötiger Umwegfahrt gemacht!
Ein rasche Umsetzung von Tempo 30, der einzig richtigen und längst überfälligen Massnahme, ist jetzt dringend notwendig!
Die IG WesttangentePlus fordertTempo 30 nicht nur auf der Rosengartenstrasse, sondern generell Tempo 30 auf Stadtgebiet – Ausnahmen sind zu begründen!
Medienmitteilung vom 27.5.2021
Tempo 30: Die Rechtsprechung gibt Gas – der Stadtrat zaudert!
Verschiedene Gerichtsurteile des Bundesgerichts und des Verwaltungsgericht stellen fest, dass das an der Vorsorgekonzeption orientierte Lärmschutzrecht Schutzmassnahmen an der Quelle seit jeher erste Priorität einräumen – worauf wartet der Stadtrat noch?
Wieder einmal steht der Stadtrat vor der Frage, wie er seiner längst überfälligen Pflicht nachkommt, die Bevölkerung der Stadt Zürich an über 200 Kilometern Strassen auf Stadtgebiet vor zu viel Lärm zu schützen. Zum einfachen Mittel zu greifen und generell Tempo 30 einzuführen hat er bisher aus unklaren Gründen verpasst – obwohl damit gleichzeitig auch die Sicherheit für FussgängerInnen und VerlofahrerInnen deutlich erhöht wird und auch ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet wird.
Warten darauf, dass auch noch die letzten Stadträte sich für Tempo 30 erwärmen lassen und einen einstimmigen Stadtratsbeschluss ermöglichen, dauert etwa gleichlang wie die kantonalen Stellen zum Umdenken brauchen – also viel zu lange.
Eine noch weniger erbauliche Lösung wäre, zuzuwarten bis der Bezirksrat sich meldet und wegen Rechtsverzögerungsbeschwerden den Stadtrat auf den Pfad der Tugend zurückzwingt. Es geht um Einsprachen gegen Erleichterungsanträge des Stadtrates, die er bereits vor 4 Jahren an mehreren Dutzend Stellen gestellt hat, um Tempo 30 nicht einführen müssen (!). Diese Einsprachen müssten endlich aus der Schublade genommen und korrekt behandelt werden.
Die Gesetzgebung und die aktuelle Rechtsprechung verlangen zu Recht, dass bei der Lärmsanierung Massnahmen an der Quelle – wie z.B. die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit, sowie Spur- und Kapazitätsreduktionen – prioritär zu prüfen (Art. 13 LSV Abs. 3) und Erleichterungen nur als «ultima ratio» zu gewähren (BGE 1C-589/2014) sind. Wegen der Missachtung dieser seit langem bekannten Rechtslage durch die Behörden leidet die Bevölkerung unter zuviel Lärm und zuwenig Verkehrssicherheit, sowie unverantwortbaren Umwelt- und Klimabelastungen.
Ausserdem werden etliche Bauprojekte, die mehr gefragten Wohnraum, gerade auch von gemeinnützigen Wohnbauträgern, in der Stadt schaffen könnten, verunmöglicht. Eben weil ‚Erleichterungen‘ und Ausnahmen erst bewilligt werden dürfen, wenn alle Massnahmen an der Quelle, also beim Verkehrslärm, umgesetzt sind.
Die IG WesttangentePlus fordert deshalb generell Tempo 30 auf Stadtgebiet, auch auf der Westtangente – Ausnahmen sind zu begründen.Vielleicht erfordert dies einen nicht einstimmigen Stadtratsbeschluss – aber die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung dürfen nicht länger verzögert werden!
Medienmitteilung vom 9.2.2017
Über eine Milliarde für die heilige Kuh MIV: Nein! Das ist keine Investition in die Zukunft!
Ein Rosengartentunnel kann die wichtigsten Mobilitäts-Ziele Erhöhung der Effizienz und positives Erleben der Mobilität von allen vom Verkehr Betroffenen nicht erreichen. Von Experten erkannte Tendenzen zeigen, dass fundamentale Veränderung in der Mobilität begonnen haben. Lösungen für die Zukunft der Mobilität am Rosengarten ohne Rosengartentunnel müssen deshalb jetzt diskutiert werden!
Den motorisierten Individualverkehr (MIV) zu nutzen ist in einem dicht genutzten städtischen Raum grundsätzlich fragwürdig, weil dessen Platzbedarf riesig ist. Der MIV ist hier nicht das wesensgerechte Verkehrsmittel. Die beiden Hauptziele - die Erhöhung der Effizienz und das positive Erleben der Mobilität von allen vom Verkehr betroffenen – kann nicht erreicht werden, wenn neue Infrastrukturen sowohl für den MIV und den ÖV gebaut werden. Es hat immer noch zu wenig Platz und zu viel Lärm und Abgase.
Als Diskussionsgrundlage ist ein rein faktenbasiertes Bild der Mobilität der Zukunft notwendig. Zahlreiche Studien und Expertenmeinungen zeigen folgende Tendenzen, geschuldet dem technischen Fortschritt, Verhaltensänderungen der jüngeren Generationen und Raumplanung:
- Kombinierte Mobilität verringert den motorisierten Individualverkehr.
- Neue Siedlungsstrukturen wie Zentren in den Agglomerationen erfüllen Bedürfnisse von Leben bis Arbeit an einem Ort. Dies verringert den motorisierten Pendler-, Durchgangs-, Gewerbeverkehr.
- Neue Arbeitsformen (Homeoffice, Flexibilität) reduzieren Pendlerverkehr und Stosszeiten.
- Der Autobestand in Zürich nimmt kontinuierlich ab.
- Fahrausweise bei Jungen nehmen ab.
- Neue Geschäftsmodelle und Verhaltensweisen wie Sharing / Pooling führen zu weniger MIV.
- Der Velo- und E-Bike-Verkehr nimmt zu.
Politisch zentral ist die Frage nach den Kosten. Die Variante IST-Zustand kostet 3‘071 CHF pro Person, die Variante Rosengartentram ohne Tunnel kostet 31’592 CHF pro Person und die Variante des heute vom Regierungsrat vorgelegten Projektes mit Tunnel kostet 74’008 CHF pro Person. Es ist nicht einzusehen, weshalb ein so hoher Betrag für ein Mobilitätsbedürfnis aus der Vergangenheit investiert werden soll, für eine Generation, die diesen Tunnel nicht mehr erleben wird. (Erläuterung zu Kostenbildung: Investitionskosten verteilt auf transportierte Personen.)
Der Nutzen des Verkehrsträgers Tram kann am Rosengarten leicht festgestellt werden: Mit einem Tram kann auf einer Spur die doppelte Anzahl Personen befördert werden, als auf einer Autospur. Ein Tram kann eine höhere Kapazität von Personen ohne Zeitverlust durch Stau transportieren. Dies ist besonders zu Hauptverkehrszeiten am Rosengarten ein wesentlicher Vorteil eines Trams gegenüber dem MIV. Ein Rosengartentram schliesst eine Lücke im ZVV-Netz und erhöht dadurch die Attraktivität des ÖV erheblich, was zu noch mehr Reduktion des MIV führt.
Was also hindert die Behörden, über gute Alternativen ohne Tunnel nachzudenken oder zu diskutieren? Es ist die Hemmung, die masslosen Vorrechte des motorisierten Individualverkehrs anzutasten. Die Kapazität des MIV soll auf ewige Zeiten erhalten bleiben. Das erklärt auch den Tunnelblick, weshalb die Regierungen von Kanton und Stadt Zürich behaupten, der Tunnel sei eine Voraussetzung für ein Tram. Denn für ein funktionierendes Tram braucht es keinen Tunnel.
Die IG WesttangentePlus empfiehlt deshalb, das an der heutigen Medienkonferenz präsentierte Projekt Rosengarten abzulehnen und dringend über gute Alternativen ohne Tunnel zu diskutieren und Sofortmassnahmen zur Entlastung der Bevölkerung endlich umzusetzen.
Ihre IG WesttangentePlus
10.5.2016 Medienmitteilung: Horrender Zeit- und Geldbedarf für Scheinlösung Rosengarten–Tunnel
7.9.2015 Medienmitteilung: JA zur Fristerstreckung Waidhaldetunnel – in die Ewigkeit
Strassenverkehrsunfälle mit Personenschaden
(Bundesamt für Strassen, http://map.geo.admin.ch)
Rosengarten- und Bucheggstrasse zwischen Escher-Wyss- und Bucheggplatz
14.05.2015 Medienmitteilung Verkehrsberuhigung jetzt statt Rosengartentunnel!
19.12.2012 Medienmitteilung: 801 Unterschriften für Fussgängerstreifen am Rosengarten übergeben
Medienmitteilung vom 3. September 2012: Konsequent: Eine grosse Röhre führen und sie auch bestellen!
Medienmitteilung vom 28.11.2010 zur Volksabstimmung
Medienmitteilung vom 14. Januar 2010 Massnahmen des Kantons ungenügend
Medienmitteilung November 2006 Gesuch für Mahnwachen eingereicht